Der 7-köpfige Vorstand der Gesellschaft wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt und leitet die Geschicke der K.G..
Geschäftsführender Vorstand
Erweiterter Vorstand
Der 7-köpfige Vorstand der Gesellschaft wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt und leitet die Geschicke der K.G..
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